Unsere
Nutzungsbedingungen für die Software über das Internetangebot futuretrainer.de
Stand:
19.08.2021
Bitte lesen Sie die
nachfolgenden Nutzungsbedingungen in Ruhe durch. Dies sind wichtige Vertragsunterlagen.
Inhalt
1. Allgemeines
und Begriffsbestimmungen
2. Beginn,
Dauer und Kündigung
3. Urheber-
und Nutzungsrechte
4. Vertraulichkeit
5. Datenschutz
6. Haftungsbeschränkung
7.
Änderungen von Diensten
8. Schlussbestimmungen
1.
Allgemeines und Begriffsbestimmungen
1.1.
Die mesino Rhein-Neckar GmbH & Co. KG
(nachfolgend „mesino“ genannt) stellt auf futuretrainer.de
eine Webseite zur Verfügung (nachfolgend „Software“ genannt, über welche die
Nutzer nach Registrierung für sich und ihren Betrieb online die jährlichen,
gesetzlich geforderten Unterweisungen und anderweitige Schulungen vornehmen
können.
1.2.
Informationen zu mesino erhalten Sie im Impressum auf
der Webseite www.futuretrainer.de
oder
www.mesino-heidelberg.de.
1.3.
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Software
als Software as a Service (SaaS) und ausschließlich
gegenüber Unternehmern, ihren Mitarbeitern oder Versicherten im Sinne § 2 SGB
VII. Der Source-Code ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs. Eine ständige
Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Insbesondere kann aus technischen
Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der
Zugriff zeitweise in zumutbaren Rahmen beschränkt sein. Für
internet-/netzbedingte Ausfallzeiten sowie technische oder sonstige Hard- und
Softwareprobleme, die nicht im Einflussbereich von mesino
liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u.a.) ist mesino nicht verantwortlich.
1.4.
Die Software unterstützt den Betrieb bei der Absolvierung der jährlichen,
gesetzlich geforderten Unterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der
Unfallverhütungsvorschriften. Zudem auch bei der freiwilligen Weiterbildung
durch anderweitige Schulungsangebote.
1.5.
Betriebe sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige
Personengesellschaften, die eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit ausüben sowie Einrichtungen unter kommunaler oder kirchlicher
Verwaltung.
1.6.
Nutzer (named user) sind beauftragte,
namentlich bekannte Dritte (bspw. Mitarbeiter oder Versicherte nach § 2 SGB
VII) des Betriebs.
1.7.
Der Betrieb wird die Nutzer (named user) der Vertragssoftware eingehend über die aus dieser
Nutzungsvereinbarung resultierenden Pflichten informieren und durch geeignete
vertragliche Regelungen auf die Einhaltung sämtlicher aus dieser
Nutzungsvereinbarung und damit in Zusammenhang stehenden Pflichten
verpflichten.
2.
Beginn, Dauer und Kündigung
2.1.
Die Nutzung der Software setzt zwingend eine Registrierung voraus. Die
Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer
vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich
genannt werden muss. Die Annahme einer Registrierung kann abgelehnt werden. Die
Einrichtung der unter 1.6 beschriebenen Nutzer erfolgt nach Freigabe durch die
vertretungsberechtigte natürliche Person.
2.2.
Die Nutzungsvereinbarung zwischen mesino, dem Betrieb
und dem Nutzer kommt mit der Unterzeichnung des Vertrages zustande. Der Vertrag
wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
2.3.
Die Vereinbarung kann von einer vertretungsberichtigten Person des Betriebs
jährlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die mesino
ist berechtigt die Vereinbarung mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen. Die Möglichkeiten
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB und die fristlose
Kündigung bei Vertrauensstellung nach § 627 bleibt unberührt. Die Kündigung
muss in Textform erfolgen, eine Begründung ist nicht erforderlich.
3.
Urheber- und Nutzungsrechte
3.1.
Soweit die tatsächliche Nutzung berechtigte Interessen in unzumutbarer Weise
beeinträchtigen, ist mesino berechtigt, den Zugriff
auf die Software einzuschränken oder zu verhindern. Dies gilt insbesondere für
die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe wesentlicher
Bestandteile oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung,
Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und das Zugänglich
machen von unwesentlichen Bestandteilen des Datenbankwerks oder der Datenbank.
Alle nachstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Urheber-, Nutzungs- und
sonstigen Schutzrechte verbleiben bei mesino
inklusive aller Nutzungs- und Schutzrechte.
3.2. Der Betrieb verpflichtet sich, den Dienst nur für eigene
Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen
gesonderten Zugriff zu ermöglichen. Ausgenommen hiervon sind vom
Betrieb beauftragte und namentlich benannte Dritte (named
user), die zur Erfüllung des Einsatzzweckes der
Software benötigt werden.
3.3.
Dem Nutzer ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen
und/oder Eigentumsangaben an den Produkten von mesino
zu verändern.
3.4.
Der Nutzer ist nicht befugt, den Programmcode der Software ganz oder teilweise
zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren,
soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.
3.5.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu
halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
3.6.
Jeder Nutzer hat bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht
der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten mesino
unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen ist mesino
berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto zu sperren. Der Nutzer
haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.
4. Vertraulichkeit
4.1.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der
jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die
sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten der jeweils
anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer
sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung, ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder
Dritten zugänglich zu machen.
4.2.
Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur
Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an
Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von
vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf
ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche
Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind.
Eine Nutzung dieser Informationen ist, allein auf den Gebrauch für die
Durchführung der Nutzungsvereinbarung beschränkt. Jede Partei informiert die
andere Partei unverzüglich über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher
Informationen.
5. Datenschutz
5.1.
Für die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie für
die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen ist der Betrieb, auch im Namen für
die von ihm beauftragen Dritten (named user), verantwortlich.
5.2.
mesino verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder
andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung
gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch
Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien
oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung
zwingend notwendig sind sowie für anonymisierte Auswertungen zu statistischen
Zwecken oder zur Qualitätssicherung, für das Qualitätsmanagement und zur
Verbesserung und Durchführung des Services.
6. Haftungsbeschränkung
6.1.
mesino haftet nicht für die rechtliche Ordnungsmäßigkeit
der Unterweisungen und für die Einhaltung der arbeitsschutz- und
handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen.
6.2.
Die dargestellten Inhalte, dienen ausschließlich der neutralen Information und
der allgemeinen Weiterbildung. Die Artikel erheben weder einen Anspruch auf
Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der
dargebotenen Information garantiert werden. Der Betrieb trägt vielmehr eine
Eigenverantwortung, die angebotenen Inhalte hinsichtlich der lokalen betriebsinternen
Gegebenheiten zu prüfen. Die bereitgestellten Informationen sollten niemals als
alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen dienen. Die Artikel ersetzen
keinesfalls die sachkundige Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
und einen Betriebsarzt.
6.3. Es ist außerdem zu beachten, dass sich die Inhalte in
den meisten Fällen auf das Recht in der Bundesrepublik Deutschland beziehen,
auch wenn dies in den Artikeln nicht ausdrücklich angegeben ist. Wenn die
Gesetze auch in vielen anderen Staaten Europas durch die Harmonisierung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften
ähnlich sind, so können doch, durch die unterschiedliche Umsetzung der
EG-Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsstaaten, gravierende Unterschiede
vorliegen.
6.4.
Für Schäden, insbesondere Datenverluste oder Datenverschlechterung, aufgrund
von Fehlern an der Software, der dargestellten Inhalte oder sonstigen Fehlern
im Einflussbereich ist die Haftung von mesino, auch
für grobe Fahrlässigkeit, durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es
sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder
vertragliche Hauptpflichten verletzt sind.
6.5.
Sollten einem Nutzer oder Mitarbeiter des Betriebs durch die Nutzung von
unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von
kostenlosen Inhalten) ein Schaden entstehen, so haftet mesino
nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der
unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz
(einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von mesino.
6.6.
Weitergehende Ansprüche des Betriebs,
insbesondere wegen entgangenen Gewinns mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf zu
vertretenden Vorsatz beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit.
6.7.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus
dem Produkthaftungsgesetz ergeben. Gesetzliche Ansprüche auf Mangelbeseitigung
bleiben von den vor-stehenden Regelungen unberührt.
6.8.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung pro Kalenderjahr auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden bis zu einem Gesamtbetrag für alle
Schadensfälle pro Kalenderjahr, der in diesem Kalenderjahr vom Betrieb
gezahlten Vergütung entspricht.
7.
Änderungen von Diensten
7.1.
mesino ist jederzeit berechtigt, auf der Webseite
unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich
oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher
Dienste einzustellen. mesino wird hierbei jeweils auf
die berechtigten Interessen der Betriebe Rücksicht nehmen.
8. Schlussbestimmungen
8.1.
mesino ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen im
zumutbaren Rahmen zu ändern.
8.2.
Die Vertragsparteien können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der
anderen Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen.
8.3.
Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus diesem
Vertragsverhältnis resultierender Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.4.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser
Nutzungsvereinbarung ist Heidelberg.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
8.5.
Sollte eine Regelung dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind
im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame
Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige
Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des
Vertragsinhalts herbeigeführt wird.